Rechnung nachbearbeiten

Eine Rechnung wurde erstellt und der Kunde wünscht eine Änderung, die der Systeminhaber mal eben kurz ausführen soll. Meistens soll noch ein weiteres Produkt mitgeliefert werden.

Nach Auskunft einer Overfinanzdirektion:

Wenn eine Rechnung das Haus verlassen hat, dann darf nichts mehr was steuerlich oder den Rechnungsausdruck verändert ausgeführt werden.

Das hat die Software sicher zu stellen.

Verlassen hat die Rechnung in einem Onlinesystem das System in dem Moment, wenn die Rechnung erstellt worden ist.
sie ist sofort online für den Kunden / Partner sicht- und druckba

In unserer Online Warenwirtschaft haben wir das so gelöst:

Auf den zu verändernden Auftrag gehen.
Rechnung stornieren.
Neuen Auftrag anlegen.

Jetzt sind Sie im neuen Auftrag die Möglichkeit die Artikeldaten des alten Auftrages per Klick einzukopieren.
Den weiteren Artikel einbuchen und alles ist fertig.